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REACH
Im Sommer 2007 trat die Europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Produkte von ER&GE fallen nicht unter die Verordnung. mehr...

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REACH
ER&GE Kunststoffe sind nicht registrierungspflichtig
Seit dem 1. Juli 2007 regelt die neue europäische Chemikalienverordnung REACH die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Das Kürzel steht für »Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals«. Die Verordnung dient dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.
Jeder Hersteller oder Importeur wird in der Verordnung verpflichtet, Stoffe ab einer Tonne Jahresproduktion, die in den Geltungsbereich fallen, vor der Einführung registrieren zu lassen. Die halbjährliche Vorregistrierungsfrist hat am 1. Juni 2008 begonnen. Bis 1. Dezember 2008 sollen alle registrierungspflichtigen Stoffe bei der eigens eingerichteten REACH-Organisation ECHA (European Chemicals Agency) in Helsinki vorangemeldet werden. Polymere wie PP und PE fallen neben Abfall, und radioaktiven Stoffen nicht in den Geltungsbereich von REACH. Damit sind Produkte von ER&GE von der REACH-Verordnung grundsätzlich ausgenommen.
Gleichwohl prüft ER&GE zurzeit vorsorglich diejenigen Füllstoffe, die unseren Polymeren zugesetzt werden, um bestimmte Eigenschaften zu erzielen, wie etwa Farbpigmente oder Flammschutzmittel. Wir erwarten jedoch keine grundlegenden Veränderungen bezüglich der Registrierungspflicht. Sofern sich hinsichtlich der Zulassung von bestimmten Stoffen Änderungen ergeben, informieren wir unsere Kunden selbstverständlich umgehend.
Weitere Informationen zu REACH durch die Bundesbehörden: www.reach-helpdesk.de